So wertvoll Bäume für Natur, Klima und Mensch sind, gibt es auch Umstände, in denen sie leider weichen müssen. Etwa bei akuter Bruchgefahr, Pilzbefall, Sturmschäden oder Bauvorhaben. Wir prüfen jede Ausgangslage sorgfältig, wägen Alternativen ab und führen nur dann eine Fällung durch, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Dabei steht Sicherheit an erster Stelle: für Gebäude, Bewohner, Passanten und unsere Umwelt. Mit unserer Seilklettertechnik gelingt das selbst in engen Innenhöfen, über Dächern oder zwischen Stromleitungen – kontrolliert, stückweise und verantwortungsbewusst.
Je nach Standort, Baumart und Zustand kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Hier unsere Leistungen für Berlin & Brandenburg:
Ob ein Baum gefällt werden darf und welche Anforderungen bei der Ausführung gelten, hängt unter anderem von Standort, Baumart, Stammumfang, Schutzstatus und den örtlichen Bestimmungen ab. Vor einer Fällung prüfen wir deshalb die für den jeweiligen Baum und Standort relevanten Vorgaben.
In Berlin stehen bestimmte Bäume ab festgelegten Stammumfängen unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung. Für die Fällung eines geschützten Baumes ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Entscheidend sind unter anderem Baumart, Stammumfang und Schutzstatus. Wir unterstützen auf Wunsch bei der Einschätzung, ob eine Genehmigung erforderlich ist, und bei der Vorbereitung der benötigten Angaben.
Zusätzlich zum örtlichen Baumschutz gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. § 39 BNatSchG enthält unter anderem saisonale Beschränkungen für die Beseitigung bestimmter Bäume und Gehölze. Unabhängig von der Jahreszeit ist außerdem der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Geschützte Tiere sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen durch eine Fällung nicht unzulässig beeinträchtigt werden.
In Brandenburg können je nach Landkreis, Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Baumschutzsatzungen und -verordnungen gelten. Deshalb prüfen wir vor einer geplanten Fällung die für den jeweiligen Standort maßgeblichen Bestimmungen.
Die DIN 18320 umfasst unter anderem Fäll- und Rodungsarbeiten und enthält technische Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten. Sie kann insbesondere bei entsprechend ausgeschriebenen oder nach VOB vereinbarten Leistungen relevant sein.
Baumfällungen erfordern eine sorgfältige Planung des Arbeits- und Gefahrenbereichs sowie geeignete Arbeitsverfahren und Ausrüstung. Für Baumarbeiten berücksichtigen wir die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorgaben, insbesondere die Regelwerke von DGUV und SVLFG.
Erfolgt eine Fällung im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, kann zusätzlich die DIN 18920 relevant sein. Sie dient insbesondere dem Schutz der Bäume und Vegetationsbestände, die während des Bauvorhabens erhalten bleiben sollen.
Ob erste Beratung, kurzfristiger Einsatz oder langfristige Betreuung: Mit baumbiologischem Know-how und professioneller Seilklettertechnik sind wir in Berlin & Brandenburg für Sie da.
Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.
Wir beurteilen den Zustand des Baumes, klären rechtliche Rahmenbedingungen und besprechen das beste Vorgehen.
Fachgerechte Fällung mit modernster Ausrüstung. Auf Wunsch inklusive Abtransport und Wurzelstockentfernung.
Auf Wunsch übernehmen wir den Abtransport oder zerkleinern das Holz vor Ort zur weiteren Verwendung (z. B. Kaminholz).
Ja. Dank unserer Seilklettertechnik und Erfahrung meistern wir auch Fällungen auf engem Raum oder in sensibler Umgebung.
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