Baumfällung mit Präzision & Verantwortung in Berlin & Brandenburg

Manchmal führt kein Weg an der Fällung eines Baumes vorbei. Mit unserer Erfahrung und moderner Seilklettertechnik führen wir Baumfällungen sicher, effizient und naturnah durch.

Wenn Erhalt nicht mehr möglich ist

So wertvoll Bäume für Natur, Klima und Mensch sind, gibt es auch Umstände, in denen sie leider weichen müssen. Etwa bei akuter Bruchgefahr, Pilzbefall, Sturmschäden oder Bauvorhaben. Wir prüfen jede Ausgangslage sorgfältig, wägen Alternativen ab und führen nur dann eine Fällung durch, wenn sie tatsächlich notwendig ist. Dabei steht Sicherheit an erster Stelle: für Gebäude, Bewohner, Passanten und unsere Umwelt. Mit unserer Seilklettertechnik gelingt das selbst in engen Innenhöfen, über Dächern oder zwischen Stromleitungen – kontrolliert, stückweise und verantwortungsbewusst.

Leistungsbild Baumfällung Berlin

Unsere Leistungen der Baumfällung

Je nach Standort, Baumart und Zustand kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz. Hier unsere Leistungen für Berlin & Brandenburg:

Baumfällung – fachliche und rechtliche Grundlagen

Ob ein Baum gefällt werden darf und welche Anforderungen bei der Ausführung gelten, hängt unter anderem von Standort, Baumart, Stammumfang, Schutzstatus und den örtlichen Bestimmungen ab. Vor einer Fällung prüfen wir deshalb die für den jeweiligen Baum und Standort relevanten Vorgaben.

Berliner Baumschutzverordnung

In Berlin stehen bestimmte Bäume ab festgelegten Stammumfängen unter dem besonderen Schutz der Baumschutzverordnung. Für die Fällung eines geschützten Baumes ist grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung erforderlich. Entscheidend sind unter anderem Baumart, Stammumfang und Schutzstatus. Wir unterstützen auf Wunsch bei der Einschätzung, ob eine Genehmigung erforderlich ist, und bei der Vorbereitung der benötigten Angaben.

Bundesnaturschutzgesetz

Zusätzlich zum örtlichen Baumschutz gelten die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. § 39 BNatSchG enthält unter anderem saisonale Beschränkungen für die Beseitigung bestimmter Bäume und Gehölze. Unabhängig von der Jahreszeit ist außerdem der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Geschützte Tiere sowie ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten dürfen durch eine Fällung nicht unzulässig beeinträchtigt werden.

Baumschutz in Brandenburg

In Brandenburg können je nach Landkreis, Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Baumschutzsatzungen und -verordnungen gelten. Deshalb prüfen wir vor einer geplanten Fällung die für den jeweiligen Standort maßgeblichen Bestimmungen.

VOB/C ATV DIN 18320 – Landschaftsbauarbeiten

Die DIN 18320 umfasst unter anderem Fäll- und Rodungsarbeiten und enthält technische Vertragsbedingungen für Landschaftsbauarbeiten. Sie kann insbesondere bei entsprechend ausgeschriebenen oder nach VOB vereinbarten Leistungen relevant sein.

Arbeitssicherheit bei Baumfällungen

Baumfällungen erfordern eine sorgfältige Planung des Arbeits- und Gefahrenbereichs sowie geeignete Arbeitsverfahren und Ausrüstung. Für Baumarbeiten berücksichtigen wir die einschlägigen Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorgaben, insbesondere die Regelwerke von DGUV und SVLFG.

DIN 18920 bei Bauvorhaben

Erfolgt eine Fällung im Zusammenhang mit einer Baumaßnahme, kann zusätzlich die DIN 18920 relevant sein. Sie dient insbesondere dem Schutz der Bäume und Vegetationsbestände, die während des Bauvorhabens erhalten bleiben sollen.

Baumfällung in Berlin & Brandenburg bedeutet Verantwortung und Vertrauen

Ob im Garten, am Hang oder mitten im Wohngebiet: Eine Baumfällung in Berlin & Brandenburg verlangt technisches Können, Umsicht und Respekt vor dem Lebewesen Baum. Mit Klettergötz setzen Sie auf Erfahrung, moderne Technik und eine transparente Vorgehensweise. Für sichere Ergebnisse und neue Gestaltungsmöglichkeiten.

Baumspezialist mit System –
Ihr direkter Draht zu KletterGötz

Ob erste Beratung, kurzfristiger Einsatz oder langfristige Betreuung: Mit baumbiologischem Know-how und professioneller Seilklettertechnik sind wir in Berlin & Brandenburg für Sie da.

Ihre effiziente Baumfällung

1. Termin vereinbaren

Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Kontaktformular. Wir melden uns zeitnah und vereinbaren einen Vor-Ort-Termin.

2. Beratung & Planung

Wir beurteilen den Zustand des Baumes, klären rechtliche Rahmenbedingungen und besprechen das beste Vorgehen.

3. Umsetzung & Sicherung

Fachgerechte Fällung mit modernster Ausrüstung. Auf Wunsch inklusive Abtransport und Wurzelstockentfernung.

Baumfällung – Häufig gestellte Fragen

Das hängt vom Standort, der Baumart, dem Stammumfang und dem jeweiligen Schutzstatus ab. In Berlin gilt die Baumschutzverordnung, in Brandenburg können zusätzlich unterschiedliche kommunale Baumschutzsatzungen und -verordnungen gelten. Wir prüfen die Situation vor Ort und unterstützen auf Wunsch bei den erforderlichen Anträgen.
Viele planbare Fällungen werden in den Herbst- und Wintermonaten durchgeführt. Dabei sind jedoch immer die für den Standort geltenden Baumschutzbestimmungen sowie die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes zu beachten. Der besondere Artenschutz gilt unabhängig von der Jahreszeit. Bei akuten Gefahrenlagen prüfen wir die notwendigen Maßnahmen und die jeweils geltenden rechtlichen Voraussetzungen.

Auf Wunsch übernehmen wir den Abtransport oder zerkleinern das Holz vor Ort zur weiteren Verwendung (z. B. Kaminholz).

Ja. Dank unserer Seilklettertechnik und Erfahrung meistern wir auch Fällungen auf engem Raum oder in sensibler Umgebung.

Quellenangaben