Art und Umfang eines Baumschnitts richten sich nach Baumart, Entwicklungsphase, Vitalität, Kronenstruktur, Standort und dem konkreten Ziel der Maßnahme. Wir wählen nur die Schnittmaßnahmen, die für den jeweiligen Baum fachlich erforderlich und vertretbar sind.
Die ZTV-Baumpflege der Forschungsgesellschaft Landschaftsentwicklung Landschaftsbau (FLL) ist ein zentrales Regelwerk für professionelle Baumpflege. Sie beschreibt unter anderem Anforderungen an Kronenpflege, Lichtraumprofilschnitt, Totholzentfernung, Form- und Pflegeschnitte sowie fachlich begründete Einkürzungen.
Bei Schnittmaßnahmen berücksichtigen wir die Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes. § 39 BNatSchG enthält unter anderem jahreszeitliche Beschränkungen für bestimmte Eingriffe in Bäume und Gehölze, lässt jedoch schonende Form- und Pflegeschnitte unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu. Unabhängig von der Jahreszeit ist zusätzlich der besondere Artenschutz nach § 44 BNatSchG zu beachten. Vor der Durchführung wird deshalb berücksichtigt, ob geschützte Tiere oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen sein können.
Bei geschützten Bäumen können stärkere Schnittmaßnahmen einer behördlichen Genehmigung bedürfen. In Berlin gelten dafür insbesondere die Vorgaben der Baumschutzverordnung. In Brandenburg sind zusätzlich die jeweiligen kommunalen Baumschutzsatzungen und -verordnungen zu berücksichtigen.
Für Baumarbeiten gelten besondere Anforderungen an sichere Arbeitsverfahren, geeignete Ausrüstung und Fachkunde. Bei Arbeiten mit Seilklettertechnik berücksichtigen wir insbesondere die einschlägigen Vorgaben der SVLFG, darunter die VSG 4.2, sowie die für Baum- und Landschaftspflege relevanten Arbeitsschutzregeln der DGUV.
Ob erste Beratung, kurzfristiger Einsatz oder langfristige Betreuung: Mit baumbiologischem Know-how und professioneller Seilklettertechnik sind wir in Berlin & Brandenburg für Sie da.
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns über das Kontaktformular. Wir kommen zeitnah bei Ihnen vorbei und verschaffen uns ein genaues Bild.
Wir prüfen den Standort, die Baumart und die individuelle Schnittnotwendigkeit. Gemeinsam klären wir Ziel, Zeitpunkt und Umfang der Maßnahme.
Wir führen die Arbeiten professionell, schonend und normgerecht durch – abgestimmt auf die Bedürfnisse Ihres Baumes und Ihrer Umgebung.
Nicht jeder Baumschnitt ist genehmigungspflichtig. Bei geschützten Bäumen können jedoch insbesondere starke Rückschnitte oder andere erhebliche Eingriffe einer Genehmigung bedürfen. In Berlin gelten die Vorgaben der Baumschutzverordnung; in Brandenburg können je nach Kommune unterschiedliche Baumschutzsatzungen oder -verordnungen gelten.
Dafür gibt es kein allgemeines Pflegeintervall. Jungbäume, ausgewachsene Bäume und ältere oder vorgeschädigte Bäume haben unterschiedliche Anforderungen. Ob und wann ein erneuter Schnitt sinnvoll ist, richtet sich nach Entwicklung, Zustand, Standort und dem Ziel der jeweiligen Maßnahme.
Die Kosten variieren je nach Baumgröße, Zugänglichkeit und Aufwand. Gerne erstellen wir Ihnen ein individuelles, faires Angebot.
Wir verwenden Cookies, um unsere Website und unseren Service zu optimieren.
Unter Einstellungen erhalten Sie dazu detaillierte Informationen und können wählen. Sie können Ihre Auswahl jederzeit im Cookie-Manager am Seitenende rechts widerrufen oder anpassen.